In den Sommermonaten Juni und Juli laufen in Wien rund 38.000 Parkpickerl ab
Ende Juni laufen wienweit 23.361 Parkpickerl aus und mit Ende Juli nochmals 14.185 Parkpickerl – insgesamt betroffen somit in den Sommermonaten Juni/Juli rund 38.000 Parkpickerl in Wien, die zu beantragen wären. Insgesamt gibt es derzeit rund 400.000 Parkpickerln in Wien.
Erinnerungsservice der Stadt Wien
Um die Wiener*innen rechtzeitig an die Neubeantragung ihres Parkpickerls zu erinnern, werden von der Stadt Wien rund zwei Monate vor Ablauf des Parkpickerls „Erinnerungsschreiben“ per Post bzw. per Mail mit den notwendigen Einzahlungsdaten für ein oder zwei Jahre verschickt. Diese Erinnerung ist eine freiwillige unverbindliche Serviceleistung der Stadt Wien und kann übrigens nur bei Vorliegen einer Einwilligung für den Datenabgleich und gleichbleibenden Voraussetzungen (zB: Kfz-Zulassung und Hauptwohnsitz) erfolgen.
Für die Juni-Tranche der auslaufenden Parkpickerln wurden 19.548 Erinnerungsschreiben Ende April (per E-Mail) und Anfang Mai (postalisch) verschickt. Aktuell sind von den Juni-Pickerln bereits 15.808 neu beantragt und bezahlt. 7.553 sind noch ausständig, wobei laufend neue Anträge bzw. Zahlungen einlangen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Bitte rechtzeitig einzahlen, sonst müssen die neuen Gebühren, die der Bund mit 1. Juli 2025 vorschreibt, verrechnet werden. Die Erfahrung zeigt, dass die Bestätigung und Gutschrift einer Bezahlung nicht bei allen Banken gleich erfolgt, sondern etwas länger dauern kann – sich darauf zu verlassen, dass eine Buchung „nur“ ein paar Stunden benötigt, kann vor allem bei Zahlungen „in letzter Minute“ für Betroffene mit einer Nachzahlung des Differenzbetrags der Antragsgebühren enden.
Bund verkündet überraschend Antragsgebühren neu mit 1. Juli 2025
Wie hoch ist nun der Differenzbetrag, der allen mit 1. Juli 2025 verrechnet werden muss: Die neuen Antragsgebühren werden vom Bund mit 1. Juli von 14,30 EUR auf 21 EUR erhöht, das sind 6,70 EUR mehr. Wird der Antrag mit der E-ID gestellt, so beträgt die Bundesgebühr künftig 13,00 EUR (statt vormals 8,60 EUR) also eine Differenz von 4,40 EUR. Die Erhöhung der Antragsgebühren kam für die Stadt Wien überraschend und war mit den Ländern und Gemeinden nicht abgestimmt. So erklärt sich auch, warum die Erinnerungsschreiben der Stadt Wien für jene Parkpickerl, die im Juni und Juli auslaufen, noch keine neuen, erhöhten Antragsgebühren beinhalten.
Herausforderung Bund erhöht Antragsgebühren
Konkret wurden die Erinnerungsschreiben für Parkpickerl, die Ende Juli ablaufen, Ende Mai und Anfang Juni verschickt, also noch mit der alten Gebühr – unmittelbar danach verkündete der Bund die Erhöhung der Antragsgebühren. Aktuell haben 4.047 Personen ihr mit Ende Juli auslaufendes Pickerl mit der alten Antragsgebühr bezahlt – 10.138 sind noch ausständig. Ab Juli ist die erhöhte Antragsgebühr in Rechnung zu stellen.
Übrigens: Die Stadt Wien hat unmittelbar nach Bekanntwerden auf der Amtshelferseite auf die Erhöhung der Bundesgebühren unter dem Punkt „Kosten und Zahlung“ hingewiesen: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/parken/kurzparkzone/parkpickerl.html
Tipp der Stadt: Wer sich die erhöhten Gebühren des Bundes ersparen möchte, möge sein neues Parkpickerl bitte rechtzeitig vor dem 1. Juli 2025 beantragt und bezahlt haben. Hier ist es wichtig, dass die Gebühr noch im Juni auf dem Konto der Stadt Wien gutgeschrieben ist. Alle anderen, die nach dem 1. Juli das Parkpickerl mit den alten Antragsgebühren bezahlen, bekommen von der Stadt eine Nachforderung über den ausständigen Differenzbetrag. Und um eventuelle Missverständnisse vorab auszuräumen: Die Wiener Parkometerabgabe bleibt gleich, die Bundesgebühr für Anträge wird teurer.
Die Zahlung des Parkpickerls kann direkt über das Bezahlservice der Stadt Wien (https://www.wien.gv.at/ebnum/internet/Z01.aspx) oder per Sofortüberweisung unter Angabe der Zahlungsreferenz erfolgen, um eine direkte Buchung sicherzustellen.
Alle wesentlichen Infos rund ums Parkpickerl erhalten Sie über: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/parken/kurzparkzone/parkpickerl.html
Alte Parkscheine noch bis 30. Juni gültig
Und noch etwas verliert ab dem 30. Juni seine Gültigkeit: Seit Jänner 2025 kostet Parken in der Stadt Wien 1,30 EUR pro halbe Stunde. Wiener Kurzparkscheine, die vor dem 1. Jänner 2025 gekauft wurden, sind zwar noch gültig – aber nur noch bis zum 30. Juni 2025. Für die Nutzung der alten Parkscheine wurde eine Übergangsfrist von sechs Monaten eingeräumt, über die mehrfach medial informiert wurde.
Ab dem 1. Juli 2025 sind die alten Parkscheine nicht mehr gültig – ein Umtausch/Aufzahlung ist nicht möglich!
Da erfahrungsgemäß viele Bürger*innen solche Änderungen zu spät oder gar nicht von dieser Änderung erfahren und die MA 67 – Parkraumüberwachung in der Folge häufig direkt mit den Beschwerden konfrontiert sind, weist die MA 67 – Parkraumüberwachung auf die Notwendigkeit einer diesbezüglichen Informationsweitergabe hin. Siehe auch: https://www.wien.gv.at/verkehr/parken/strafen/index.html
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